[ Auszug: (1) Entspricht eine von den Vorschriften der §§ 1235 bis 1240 abweichende
Art des Pfandverkaufs nach billigem Ermessen den Interessen der
Beteiligten, so kann ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]